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Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2021/2022 in der Grundschule Groß Machnow

11. 01. 2021

Sehr geehrte Eltern der zukünftigen Erstklässler,

wir haben schon einzelne Anfragen zur Anmeldung Ihrer Kinder erhalten. Hiermit erhalten Sie genauere Informationen. Auf Grund der Corona – Pandemie müssen wir in diesem Jahr unsere Schulanmeldungen anders durchführen als in den vergangenen Jahren. Nachdem am Wochenende nun die Beschlüsse der Landesregierung erstellt wurden, können wir handeln.

Unsere Anmeldung ist in diesem Jahr zweigeteilt. Bis Ende Januar füllen Sie bitte die nachfolgenden Unterlagen aus und geben diese in der Zeit von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr bei Frau Rukavina ab. Rufen Sie dazu vom Parkplatz aus im Sekretariat an. Frau Rukavina nimmt Ihnen die Unterlagen am Schultor  ab und gibt Ihnen gleichzeitig weitere Materialien. Sie haben dann die Möglichkeit, sich in zwei Listen einzutragen. Die erste Liste enthält die Termine für das Gesundheitsamt, in das Sie mit Ihrem Kind zur Untersuchung müssen. Die zweite Liste enthält einen Termin für Sie in der Schule. Im März, wenn sich hoffentlich die Coronalage entspannt hat, möchte ich mir Ihre Kinder noch einmal in der Schule anschauen. 

Einzelne Familien habe ich bereits im November/Dezember gesehen. Diese müssen Ihre Kinder nicht erneut anmelden.

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2021 das 6. Lebensjahr vollendet haben.

Wir bitten Sie die folgenden Unterlagen von unserer Homepage  zu nutzen. Die blau gekennzeichneten Materialien brauchen wir von jeder Familie, die weiteren Formulare sind nur bei Bedarf zu nutzen.

-              Datenschutz - Einwilligungserklärung

-              Anmeldung für die Schule

-              Fragen und Wünsche

-              BUS Antrag

-              Hort Antrag

-              Antrag auf Zurückstellung

-              Antrag auf vorzeitige Aufnahme

-              Antrag auf Besuch einer andere als der zuständigen Schule

Außerdem benötigen wir: eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes, eine Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt (Diese darf nicht älter als 3 Wochen sein.), eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Sprachförderung (aus der Kita) sowie gegebenenfalls einen Sorgerechtsnachweis.

Für Ihre Mühe und  Ihr Verständnis bedanken wir uns recht herzlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ramona Schuster

Schulleiterin